I. Nutzungsgeber, Geltung und Änderung der AGB
Im nachfolgenden Text wird vorrangig vom „Nutzungsgeber“ gesprochen. Dieser ist gleichbedeutend mit dem operativen Betreiber des Coworking. Der Vertragspartner des Nutzers ist gleichzeitig der Nutzungsgeber.
Der Vertragspartner/Nutzungsgeber ist die
JS Immobiliengesellschaft UG, Josef-Neidhart-Straße 25, 73337 Bad-Überkingen.
Der Nutzungsgeber behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Nutzer umgehend mitgeteilt. Sofern der Nutzer der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Wird das Festhalten am Vertrag für den Nutzer aus diesem Grund unzumutbar, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.
II. Allgemeines
Der Nutzungsgeber räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, Räumlichkeiten des Coworking Geislingen (exklusive Büros, Coworking-Arbeitsplätze, Besprechungsräume) und deren Einrichtungsgegenstände zur ausschließlichen Nutzung als Arbeitsplatz gegen Entgelt zu nutzen. Daneben bietet der Nutzungsgeber dem Nutzer zusätzliche Leistungen/Services gegen Entgelt an (siehe Preis- und Leistungsübersicht).
Alle darüberhinausgehenden Vereinbarungen werden schriftlich in einem Vertrag zwischen Nutzer und Nutzungsgeber festgehalten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Nutzung von exklusiven Büroräumlichkeiten.
Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Sämtliche Leistungen dürfen durch den Nutzer ausschließlich im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Eine Änderung des Zwecks bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Nutzungsgebers. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Nutzungsgeber zur fristlosen Kündigung.
III. Leistungsbeschreibung
Coworking ist eine Dienstleistung, welche das Ziel verfolgt, die Arbeitsleistung und das Berufsleben des Nutzers zu verbessern. Zu diesem Zweck wird dem Nutzer eine Arbeitsumgebung zur Verfügung gestellt. Insbesondere soll dem Nutzer ermöglicht werden, sein berufliches Netzwerk zu erweitern, sein Unternehmen zu präsentieren und Wissen auszutauschen.
Der Nutzer erhält ein Zugangsmedium (Transponder, Schlüssel o.ä.) zum Coworking Space.
Je nach Standort und gewähltem Tarif können weitere Leistungen und Überlassungsgegenstände hinzugebucht werden.
Der Nutzer wählt seinen Arbeitsplatz oder reserviert einen separaten Raum (Einzelbüro, Fester Arbeitsplatz, Besprechungsraum) je nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz besteht nur, sofern eine entsprechende Leistung (Fixdesk/Einzelbüro) gebucht wurde.
Der Arbeitsplatz bzw. der Raum müssen nach der Nutzung durch den Nutzer geräumt (außer bei Fixdesks/ Einzelbüro), ordentlich und sauber hinterlassen werden. Bestehen zusätzliche, temporäre Maßnahmen (bspw. Abstands- und Hygieneregeln) sind diese ebenfalls einzuhalten. Im Falle des Verstoßes, ist der Nutzungsgeber nach schriftlicher Abmahnung und Fristsetzung zur fristlosen Kündigung berechtigt.
IV. Vertragsschluss
Nutzungsverträge für exklusive Büroflächen sind schriftlich zu schließen. Andere Verträge zur Nutzung von Coworking-Services u.ä. können online geschlossen werden (Buchungsseite und/oder Mitgliederportal).
Wenn ein Nutzer einen Vertrag mit dem Nutzungsgeber online abschließen will, gibt der Nutzer durch Anklicken der Schaltfläche „Buchen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Annahmeerklärung des Nutzungsgebers per eMail.
Der Vertragsbeginn ist nicht an den Beginn eines Monats gebunden.
Der Vertragsschluss mit einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden.
Der Nutzer sichert zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
Durch den Vertragsschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzungsgebers und bB des Betreibers des Buchungssystems.
Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht dem Coworking Geislingen frei, den Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Mit Zustimmung zu den AGBs stimmt der Nutzer auch den AGBs des Buchungssystems Simplybook.it zu. Diese können unter https://simplybook.me/en/terms-and-conditions#tab-for-clients eingesehen werden.
V. Preise
Alle Preise sind Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Auf der Buchungsübersicht werden sowohl Nettopreise, als auch Bruttopreise, sowie die jeweils gültige Umsatzsteuer entsprechend ausgewiesen.
Die aktuellen Preise können der Homepage des Coworking Geislingen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis, sowie dem Buchungssystem, entnommen werden.
Preisänderungen sind durch den Nutzungsgeber mit einer Frist von zwei Monaten anzukündigen. Dem Nutzer steht es frei, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Preisänderungen zu kündigen. Nach Kündigung endet der Vertrag mit dem letzten Tag vor Beginn der Gültigkeit des neuen Preises.
VI. Verwaltungs- und Kommunikationsmedien / Buchungssystem
Der Nutzungsgeber stellt eine Verwaltungssoftware und Buchungssystem zur Verfügung, über welche der Nutzer u.a. Raumbuchungen vornehmen kann, Zusatzleistungen buchen kann (Webshop) und auch Buchungen und Rechnungen einsehen kann. Diese Software wird im Folgenden als „Mitgliederportal“ bezeichnet. Die Anmeldung im Mitgliederportal ist zwingend notwendig, um alle Services und Funktionen des Coworking Geislingen zu nutzen. Das Nutzerprofil muss nicht veröffentlicht werden.
Der Nutzungsgeber stellt ein zentrales Kommunikationssystem (derzeit Simplybook.it) zur Verfügung, auf das alle Kunden des Coworking Geislingen Zugriff erhalten. Die Anmeldung wird stark empfohlen, da über das Kommunikationssystem wichtige Kundeninformationen weitergegeben werden. Zudem wird eine App zur Nutzung für Mobilgeräte bereitgestellt. Der Nutzungsgeber kann nicht garantieren, dass alle tagesaktuellen Informationen über andere Kanäle an den Nutzer herangetragen werden. Weiterhin ermöglicht das Kommunikationsmedium den wertvollen Austausch innerhalb der Community.
Das Coworking Geislingen bietet Raum für Diskussionen und den Austausch von Informationen, Tipps und anderen Materialien. Wenn der Nutzer die Community nutzen will, müssen in den zur Verfügung stehenden Kommunikationsmedien aktive Konten und aussagefähige Profile angelegt werden. Der Nutzer sichert zu, dass die Angaben bei der Registrierung wahr, richtig und vollständig sind und diese Angaben aktuell und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Nutzungsgeber berechtigt ist, die bestehenden Accounts zu entfernen, wenn gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstoßen wird.
Für offiziellen Support im Hinblick auf Fragen zum Nutzerkonto, Buchhaltung, Rechnungsstellung u. a. ist das Ticketsystem im Mitgliederportal zu nutzen.
VII. Kaution
Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die Kaution ist innerhalb von drei Arbeitstagen nach Vertragsabschluss zahlbar. Bis zum Zahlungseingang erhält der Kunde keinen Schlüssel und ist bis zum Zahlungseingang nur nach Absprache mit dem Nutzungsgeber zur Nutzung berechtigt. Zahlt der Nutzer nach Ablauf der drei Arbeitstage die Kaution nicht, behält sich der Nutzungsgeber den fristlosen Rücktritt vom Vertrag vor.
Die Kaution wird durch den Nutzungsgeber in Form einer Zahlungsaufforderung eingefordert und ist auf das angegebene Konto zu überweisen.
Bei Widerruf oder Beendigung des Vertrages wird die Kaution nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Zugangsmediums und ggf. weiterer Überlassungsgegenstände erstattet. Im Falle ausstehender Zahlungen behält sich der Nutzungsgeber vor, diese mit der Kaution zu verrechnen.
VIII. Rechnungsstellung
Die Abrechnung der monatlich wiederkehrenden Leistungen erfolgt innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Nutzungsmonats. Die erste Rechnung eines neuen Vertragsverhältnisses wird üblicherweise innerhalb der ersten fünf Arbeitstage nach Vertragsschluss erstellt. Die Abrechnung für die nutzungsabhängigen Leistungen für einen Monat wird innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des Folgemonats erstellt.
Die Rechnungszustellung erfolgt per eMail an die hinterlegte eMailadresse.
Sofern das Vertragsverhältnis nicht zum Monatsersten beginnt, werden die Basispreise und Zusatzleistungen für den ersten Monat anteilig im Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl der Tage des gesamten Monats berechnet.
Die Abrechnung für die Nutzung des Multifunktionsgerätes (Netzwerkdrucker) erfolgt, soweit möglich, über eine Accountingsoftware. Erhebt der Nutzer Einwände, kann der Nutzer die Nutzung per Systemauszug nachweisen. Ergeben sich keine Abweichungen zwischen Auszug und Abrechnung, hat der Nutzer die Abrechnung anzuerkennen. Bis zum Einsatz der Accountingsoftware sind Ausdrucke und Scans über den Shop im Member Portal oder bar Vorort zu zahlen.
Die Abrechnung für Besprechungsräume und Seminarraumnutzung erfolgt über die Buchungsplattform im Mitgliederportal. Buchungen, die nicht spätestens 48h vor dem Termin abgesagt wurden, werden voll berechnet.
IX. Zahlungsmodalitäten
Die Rechnung ist jeweils 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Der Nutzer ermächtigt den Nutzungsgeber zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Kunde kann die Zahlung auch per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal vornehmen. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Nutzungsgeber infolge der Nichteinlösung einer Lastschrift, aufgrund eines Widerspruchs oder aufgrund von Nichtzahlung entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.
Der Nutzungsgeber ist zum Verkauf überfälliger Forderungen berechtigt.
Der Nutzungsgeber ist berechtigt, externe Dienstleister mit der Eintreibung überfälliger Zahlungen zu beauftragen.
Im Falle der Onlinebuchungen (insbes. Flexdesk und zeitweiser Buchung) sind die Beträge im Voraus per PayPal oder integriertem Zahlungssystem des Anbieters fällig.
X. Datenschutz
Die Datenschutzrichtlinien sind den separaten Datenschutzhinweisen zu entnehmen.
XI. Kündigung
Die vereinbarte Kündigungsfrist ist der jeweiligen Produktbeschreibung (bei Onlinebuchung) oder dem schriftlichen Vertrag zu entnehmen.
Der Nutzungsgeber kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt auch vor, wenn der Nutzer mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts mehr als 30 Tage in Verzug ist. Weitere gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte des Nutzungsgebers und des Nutzers bleiben hiervon unberührt.
Der Nutzungsgeber kann das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten acht Wochen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen.
Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
XII. Nutzungsbedingungen
Die Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Nutzungsgeber.
Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur z.B. durch Hacking.
Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur des Nutzungsgebers für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
1. Jegliche rechtswidrige Tätigkeit, insbesondere:
a. Tätigkeiten, welche dem Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der Privatsphäre von privaten und juristischen Personen entgegenstehen, zum Beispiel Diffamierung, Missbrauch, Belästigung oder Stalking;
b. Verbreitung von ungesetzlichen Materialien wie zum Beispiel sittenwidrigem oder beleidigendem Material innerhalb oder über die vom Nutzungsgeber bereitgestellte Infrastruktur;
c. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, insbesondere Bildern, Fotografien, Filmen oder Software, welche den Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum unterliegen, es sei denn der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
d. Verbreitung von Schadsoftware wie Viren, Trojaner, Würmer oder Bots;
e. Illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
2. Tätigkeiten, welche der Integrität des Nutzungsgebers und anderer Nutzer schaden können, insbesondere:
a. unrechtmäßige Beschaffung von persönlichen Daten innerhalb und außerhalb von Coworking Geislingen
b. Nutzung im Zusammenhang mit Kettenbriefen, Spam-E- Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
c. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen;
d. Nutzung im Zusammenhang mit Waffenherstellung oder Waffenhandel;
e. Nutzung im Zusammenhang mit gewalttätigen oder pornographischen Inhalten;
f. Nutzung im Zusammenhang mit esoterischen oder pseudoreligiösen Inhalten.
3. Tätigkeiten, welche einer störungsfreien Nutzung des Coworking Geislingen durch die Nutzer entgegenstehen, insbesondere:
a. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und von der Anwendung der Services und Infrastruktur vom Coworking Geislingen;
b. Tätigkeiten, welche mit Lärm-, Geruchs- oder sonstiger Belästigung einhergehen;
c. Angabe von falschen Identitätsdaten.
Ein Verstoß gegen eine dieser Bestimmung berechtigt Coworking Geislingen zur fristlosen Kündigung.
Nutzer mit der Zusatzoption „Fixdesk“ oder „Einzelbüro“ sind berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände und technische Geräte nach vorheriger Abstimmung mit dem Nutzungsgeber in den Räumen aufzustellen.
Der Nutzungsgeber stellt den Nutzern technische und sonstige Gegenstände in einem mangelfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig getestet und gewartet. Mit allen zur Verfügung gestellten Geräten ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Nutzer berechnet. Etwaige Beschädigungen hat der Nutzer unverzüglich anzuzeigen. Der Nutzer haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden.
Dem Nutzer ist bekannt, dass das Coworking Geislingen-Team außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten, an Feiertagen sowie jährlich zwischen dem 24. Dezember und 2. Januar eingeschränkt erreichbar ist. Schließtage werden zudem im Buchungssystem als „nicht verfügbar“ angezeigt.
Jegliche Veränderungen an den Arbeitsplätzen, Um- und Einbauten, Installationen, etc. durch den Nutzer sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Nutzungsgeber und auf Kosten des Nutzers zulässig. Auf Verlangen des Nutzungsgebers ist der Nutzer zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Im Falle der Zustimmung durch den Nutzungsgeber zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Nutzer einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Nutzer.
Sollte der Nutzer sein Zugangsmedium oder weitere Schlüssel (bspw. Rollcontainer, Schrank, Schließfach, …) verlieren, ist der Nutzer verpflichtet, dem Coworking Geislingen unverzüglich mitzuteilen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Nutzungsgeber zur fristlosen Kündigung.
Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.
Der Nutzer hat alle Handlungen zu unterlassen, die den Coworking Spaces oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf des Coworking Geislingen schaden könnten. Der Nutzer hat auf ein ansprechendes Erscheinungsbild seines Arbeitsplatzes zu achten.
Der Nutzer darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in den Räumlichkeiten anschließen, ohne dies vorher schriftlich beim Nutzungsgeber anzukündigen und die Erlaubnis zu erhalten. Der Nutzer hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.
Sämtliche vom Nutzer in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel- /Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.
Der Nutzer ist für die von ihm in die Coworking Spaces mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Büros als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Nutzer mitgebrachte Gegengestände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Hierzu kann der Nutzer ggfs. zusätzliche Schließfächer buchen.
Der Nutzer darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährliche Materialien in die Coworking Spaces mitbringen oder dort anliefern lassen. Eine nicht vereinbarte Doppelnutzung durch Dritte ist nicht gestattet. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist der Nutzungsgeber berechtigt, dem Nutzer die durch die unberechtigte Nutzung des Coworking Spaces entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Der Nutzer ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Coworking Spaces oder des Inventars an Dritte nicht berechtigt.
Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte, die sich auf seine Veranlassung hin in den Coworking Geislingen Räumlichkeiten aufhalten, die Nutzungsbedingungen ebenfalls einhalten.
Der Nutzer haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Nutzers in die Coworking Spaces gelangte Dritte verursacht wurden. Der Nutzer hat die überlassenen Coworking Spaces vor Zugriff durch unbefugte Dritte sowie ihm überlassene Zugangsmedien vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Zutrittsmedien dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit Coworking Geislingen vereinbart ist. Der Nutzungsgeber behält sich Zugangskontrollen ausdrücklich vor. Der Verlust des Zutrittsmediums und weiterer Schlüssel ist Coworking Geislingen unverzüglich mitzuteilen und wird durch Coworking Geislingen in Rechnung gestellt.
XIII. Nutzungsverhalten im Internet
Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten. Dies gilt auch für den Datenverkehr des Nutzers über die Coworking Geislingen -Leitung. Der Nutzer meldet Gesetzesverstöße an den Nutzungsgeber. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Bewegtbildern (Filmen) ist strengstens untersagt.
Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nutzer hat dieser dem Nutzungsgeber den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass Besucher, die sich auf seine Veranlassung hin in den Coworking Geislingen Räumlichkeiten aufhalten, die Verpflichtungen ebenfalls einhalten.
XIV. Bedingungen zum Einlösen von Aktionsgutscheinen
Diese Bedingungen gelten für alle unentgeltlich erworbenen Gutscheine („Aktionsgutscheine“).
Die Coworking Geislingen -Aktionsgutscheine sind bis zum Ende des ersten Jahres nach Ausstellung des Gutscheins einlösbar ("Ablaufdatum"). Restguthaben werden bis zum Ablaufdatum dem Nutzerkonto gutgeschrieben, danach können sie nicht mehr verwendet werden. Das Guthaben der Aktionsgutscheine kann nur gegen folgende Leistungen verrechnet werden: Coworking-Tarif, Coworking-Extras, Buchungen des Besprechungsraums. Ausgeschlossen ist eine Verrechnung mit Getränken, Catering und separaten Büros. Sollte der Wert des Gutscheins zum Ausgleich des Rechnungsbetrages nicht ausreichen, gelten für den Differenzbetrag die üblichen Zahlungsbedingungen. Die Einlösung erfolgt durch Vorlage des Gutscheins.
Aktionsgutscheine können ausschließlich von Neukunden eingelöst werden. Pro Neukunde kann nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden. Aktionsgutscheine können nicht bar ausbezahlt, gegen Wert übertragen, mit offenen Forderungen verrechnet oder auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden. Ein Weiterverkauf von Aktionsgutscheinen ebenfalls nicht zulässig.
XV. Gewährleistung, Haftung
Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass Arbeitsplätze, die sich in einem Gemeinschaftsbüro bzw. einem gemeinschaftlich genutzten Großraumbüro befinden, nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Minderungsansprüche. Der Nutzungsgeber übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Garantie für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn im vertragsgemäßen Zustand befindet.
Der Nutzer erklärt im Falle von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern der Nutzungsgeber diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Die Haftung für Schäden, die durch Fahrlässigkeit durch den Nutzungsgeber oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf solche Verletzungen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut hat und vertrauen durfte („vertragstypische Pflichten“) und bei Verletzungen, die bei Geschäften der vorliegenden Art typischerweise entstehen. In solchen Fällen ist die Haftung auf die vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden beschränkt. Unterhält der Nutzungsgeber zur Regulierung eine eintrittspflichtige Versicherung, so beschränkt sich die Höhe des Ersatzes auf die Deckungssumme, die die Versicherung auszahlt.
Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche,
1. aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Nutzungsgebers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Nutzungsgebers beruhen
2. für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Nutzungsgebers, auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Nutzungsgebers beruhen.
Die Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Nutzungsgeber fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Der Nutzungsgeber übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Nutzungsgeber unterbleiben. Sofern der Nutzungsgeber von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, hat er das Recht das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer den Nutzungsgeber von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt dem Nutzungsgeber die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Nutzungsgeber von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. Die Freistellungsverpflichtung gilt auch für Fälle der Verletzung von Pflichten nach XIII, XIV und XV.
Nach Ende der Nutzung hat der Kunde sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel, an den Nutzungsgeber zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der Nutzungsgeber berechtigt, die Arbeitsplätze, Schränke, Schließfächer o. ä. auf Kosten des Nutzers zu öffnen und zu reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann der Nutzungsgeber auf Kosten des Kunden einlagern oder entsorgen, wenn diese trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.
Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig frei, haftet er dem Nutzungsgeber für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind.
Die Coworking Spaces sind nicht kindergerecht oder kindersicher eingerichtet. Es steht den Nutzern frei, eigene Kinder auf eigene Gefahr mitzubringen, sofern die Eltern selbst für die Sicherheit und das Wohlergehen Sorge tragen und das Kind einer störungsfreien Nutzung der Coworking Spaces nicht entgegensteht. Eltern haften für ihre Kinder.
Nutzer können Hunde nach vorheriger Absprache in die Coworking Spaces mitbringen. Voraussetzung ist, dass der Hund die Nutzung des Coworking Spaces nicht beeinträchtigt (zum Beispiel durch mangelnde Stubenreinheit, Lärm- oder Geruchsbelästigung) und insbesondere, dass der Hund sich gegenüber Menschen nicht aggressiv verhält. Die Zusage kann durch den Nutzungsgeber im freien Ermessen entzogen werden, insbesondere dann, wenn sich andere Nutzer gestört fühlen. Der Halter sorgt dafür, dass der Hund keinen Kot auf dem Gelände oder den angrenzenden Straßen hinterlässt.
Sofern der Nutzer die Berechtigung zur Entsicherung der Alarmanlage erhält, wird er in der Sicherung und Entsicherung unterwiesen. Sollte der Nutzer durch fehlerhafte Bedienung einen Alarm auslösen, haftet er für jegliche eventuellen Folgekosten.
Für die persönlichen Gegenstände der Nutzer und die Garderobe übernimmt der Nutzungsgeber keine Haftung.
Der zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. Das Coworking Geislingen hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann. Dem Nutzer ist bekannt, dass es im Sommer zu Aufheizungen der Coworking Spaces kommen kann. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel dar. Insbesondere schuldet der Nutzungsgeber nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher oder den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben.
Der Nutzungsgeber steht für Forderungen gegen den Nutzer aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Nutzers zu.
XVI. Versicherung
Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer.
XVII. Paketannahme
Ausschließlich Nutzer von separaten Büros oder Nutzer mit der Zusatzleistung „Postfach“ sind berechtigt, Pakete an ihre Adresse im Coworking Geislingen schicken zu lassen. Für Pakete, welche durch nicht-berechtigte Nutzer in den Coworking Space bestellt wurden, übernehmen der Nutzungsgeber und etwaige Erfüllungsgehilfen keine Haftung.
Der Nutzer hat eigenverantwortlich für eine persönliche Annahme der Lieferung zu sorgen. Eine Annahme von Paketen durch den Nutzungsgeber und etwaige Erfüllungsgehilfen ist nicht garantiert. Insbesondere haben der Nutzungsgeber und etwaige Erfüllungsgehilfen das Recht, die Annahme ohne Angaben von Gründen zu verweigern. Etwaige durch die Nicht-Annahme von Paketen entstehende Folgekosten können gegenüber dem Nutzungsgeber und etwaigen Erfüllungsgehilfen nicht geltend gemacht werden.
Der Nutzer stellt den Nutzungsgeber und etwaige Erfüllungsgehilfen von jeglichen Schadensersatzansprüchen von Seiten des Absenders oder des Empfängers im Zusammenhang mit angenommenen Paketen frei. Die Freistellung gilt nicht, falls der Nutzungsgeber oder ein etwaiger Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden oder Verlust verursacht.
XVIII. Beendigung des Nutzungsverhältnisses
Der Nutzer hat die zur Verfügung gestellte Ausstattung pfleglich zu behandeln und mögliche persönlich zur Verfügung gestellte Gegenstände (Schränke, Spinde, Rollcontainer, Schließfächer, Postfächer u.a.) nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Schäden, die auf Veränderungen oder Verschlechterungen beruhen, die nicht auf den vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind dem Nutzungsgeber vollumfänglich vom Nutzer zu ersetzen.
Der Nutzer hat sämtliche an ihn ausgegebene Schlüssel bzw. Zugangsmedien fristgerecht an den Nutzungsgeber zurückzugeben.
XIX. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Geislingen. Der Nutzungsgeber ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.